micro mobility - scooter, skateboards, snowboards, accessoires
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich, Vertragsschluss
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der Firma Micro Mobility Systems D GmbH, insbesondere für den Verkauf von Waren bzw. Dienst- und Werkleistungen. Die Bedingungen finden auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Verkäufer Anwendung in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unserem Vertragspartner und Abnehmer abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn es wurde ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

II. Versand / Lieferung
Hat sich die Firma Micro Mobility Systems D GmbH zum Versand verpflichtet, so nimmt sie diesen für den Käufer mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die von uns angegebenen Liefertermine haben ihre Gültigkeit. Der Verkäufer ist bestrebt, vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Gerät der Verkäufer dennoch in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist von 3 Wochen zu gewähren, beginnend vom Tage der schriftlichen in Verzugsetzung durch den Käufer. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Verkäufers als auch in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt oder Lieferschwierigkeiten bei Vorlieferanten berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses, der Verkäufer behält sich in solchen Fällen eine angemessene Verlängerung der Lieferzeit vor.
Der Verkäufer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Zurückgenommen werden Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferung nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber sein, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt, vom Käufer die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

III. Preise
Die Preise des Verkäufers sind Bruttopreise und gelten ab Werk. Sie schließen die, Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung) erfolgen Zahlungen per Vorkasse. Micro Mobility behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen und / oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie Ersatz der weiteren, uns infolge des Verzugs entstehenden Schäden zu verlangen.

IV. Zahlung
Wechsel werden nicht in Zahlung genommen. Eine Vorauszahlung bei Neukunden behalten wir uns vor.
Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und nur dann zulässig, wenn alle vorherigen Rechnungen beglichen sind. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft ( Holschuld, Annahmeverzug ) ausgestellt.
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen verwendet.
Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers gefährdet, so kann der Verkäufer Vorauszahlung oder eine anderweitige Sicherstellung des Kaufpreises verlangen und noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten bzw. die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Verkäufer auch zu, wenn der Käufer sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes zu zahlen.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Des weiteren trägt der Käufer sämtliche anfallenden gerichtlichen und außergerichtlichen Gebühren nebst Kosten für Inkassomaßnahmen.

V. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, gleich welcher Art. Bei Einreichung von Schecks bis zu deren Einlösung. Falls wir aufgrund unseres Eigentumsvorbehalts Waren zurücknehmen, trägt der Käufer die dadurch entstandenen Kosten. Der Käufer hat die Ware bis zur vollen Bezahlung kostenlos für uns zu verwahren. Der Käufer der Ware ist zur Weiterveräußerung im normalen Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Käufer ist verpflichtet, die Rechte des Vorbehaltsverkäufers beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Vertragspartners aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung und unseres Einziehungsrechts ist der Käufer zur Einziehung solange berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Wird Vorbehaltsware gepfändet oder beschlagnahmt, so ist der Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Eigentumsvorbehaltungsregelungen unserer Lieferanten und Käufer wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

VI. Beanstandungen, Gewährleistung
Der Käufer hat die Vertragsvereinbarung der gelieferten Ware unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Entgegennahme der Ware schriftlich und unter genauer Angabe der Mängel zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht geltend gemacht werden. Micro ist nicht verpflicht die Ware zurückzunehmen, wenn die Ware Gebrauchsspuren aufweist.
Vor Rücksendung der Ware ist das Einverständnis des Verkäufers einzuholen. Ohne Einwilligung des Verkäufers werden zurückgesandte Waren nicht angenommen. Die Zustimmung des Verkäufers zur Rücksendung der Ware bedeutet noch keine Anerkennung der Beanstandung.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt oder dem Verkäufer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde.
Mängel an der Ware berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Rechnungsbetrages. Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung ( Minderung ) oder Rückgängigmachung des Vertrages ( Wandelung ) verlangen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Käufer ohne Interesse ist. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Verkäufer nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist der Verkäufer von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Käufer abtritt. Der Verkäufer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar sind.

VII. Rücktritt
Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sie trotz einer von uns eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung nicht bezahlen oder sie Exportbestimmungen verletzt haben. Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei oder Beantragung der Eröffnung.

VIII. Haftung
Der Verkäufer haftet grundsätzlich nur, auch im kaufmännischen Verkehr, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht hat.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Micro Mobility Systems D GmbH haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Micro Mobility Systems D GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Käufers. Soweit die Haftung vom Micro Mobility Systems D GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Käufer Ansprüche aus §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 462, 480 Abs.2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Urkundenprozesse, der Sitz der Firma Micro Mobility Systems D GmbH. Micro Mobility Systems D GmbH kann in jedem Fall auch am Sitz des Käufers klagen. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 
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