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Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltungsbereich, Vertragsschluss
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten
Geschäftsverkehr der Firma Micro Mobility Systems D GmbH, insbesondere
für den Verkauf von Waren bzw. Dienst- und Werkleistungen. Die Bedingungen
finden auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Verkäufer
Anwendung in ihrer zum Zeitpunkt des Verkaufes gültigen Fassung.
Entgegenstehende oder von unserem Vertragspartner und Abnehmer abweichende
Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn es wurde ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
II. Versand / Lieferung
Hat sich die Firma Micro Mobility Systems D GmbH zum Versand verpflichtet,
so nimmt sie diesen für den Käufer mit der gebotenen Sorgfalt
vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die
den Transport durchführende Person übergeben worden ist. Der
Versand erfolgt auf Rechnung des Käufers. Die von uns angegebenen
Liefertermine haben ihre Gültigkeit. Der Verkäufer ist bestrebt,
vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Gerät der Verkäufer dennoch
in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist von 3 Wochen
zu gewähren, beginnend vom Tage der schriftlichen in Verzugsetzung
durch den Käufer. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der
Käufer vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
Betriebsstörungen - sowohl im Betrieb des Verkäufers als auch
in dem eines Zulieferers - insbesondere Streik, Aussperrung sowie alle
sonstigen Fälle höherer Gewalt oder Lieferschwierigkeiten bei
Vorlieferanten berechtigen nicht zur Kündigung des Vertragsverhältnisses,
der Verkäufer behält sich in solchen Fällen eine angemessene
Verlängerung der Lieferzeit vor.
Der Verkäufer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung
obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Zurückgenommen werden
Verpackungen nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware, bei Folgelieferung
nur nach rechtzeitiger vorheriger Mitteilung und Bereitstellung. Die zurückgegebenen
Verpackungen müssen sauber sein, frei von Fremdstoffen und nach unterschiedlicher
Verpackung sortiert sein. Andernfalls ist der Verkäufer berechtigt,
vom Käufer die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.
III. Preise
Die Preise des Verkäufers sind Bruttopreise und gelten ab Werk. Sie
schließen die, Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige
Versandkosten nicht ein. Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. spätestens
30 Tage nach Rechnungsstellung) erfolgen Zahlungen per Vorkasse. Micro
Mobility behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen
und / oder Serviceleistungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten,
Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie Ersatz der
weiteren, uns infolge des Verzugs entstehenden Schäden zu verlangen.
IV. Zahlung
Wechsel werden nicht in Zahlung genommen. Eine Vorauszahlung bei Neukunden
behalten wir uns vor.
Ein Skontoabzug ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und nur dann
zulässig, wenn alle vorherigen Rechnungen beglichen sind. Eine etwaige
Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung
oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung,
Teillieferung oder Lieferbereitschaft ( Holschuld, Annahmeverzug ) ausgestellt.
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen
Schuldposten zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen verwendet.
Der Käufer kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Forderung aufrechnen.
Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß
eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Käufers gefährdet, so kann der Verkäufer Vorauszahlung
oder eine anderweitige Sicherstellung des Kaufpreises verlangen und noch
nicht ausgelieferte Ware zurückhalten bzw. die Weiterarbeit einstellen.
Diese Rechte stehen dem Verkäufer auch zu, wenn der Käufer sich
mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben
rechtlichen Verhältnis beruhen.
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem
Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes
zu zahlen.
Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Des weiteren trägt der Käufer sämtliche anfallenden gerichtlichen
und außergerichtlichen Gebühren nebst Kosten für Inkassomaßnahmen.
V. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung
des Kaufpreises sowie aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung,
gleich welcher Art. Bei Einreichung von Schecks bis zu deren Einlösung.
Falls wir aufgrund unseres Eigentumsvorbehalts Waren zurücknehmen,
trägt der Käufer die dadurch entstandenen Kosten. Der Käufer
hat die Ware bis zur vollen Bezahlung kostenlos für uns zu verwahren.
Der Käufer der Ware ist zur Weiterveräußerung im normalen
Geschäftsverkehr berechtigt; eine Verpfändung, Sicherungsübereignung
oder Sicherungszession ist ihm jedoch nicht gestattet. Der Käufer
ist verpflichtet, die Rechte des Vorbehaltsverkäufers beim Weiterverkauf
von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Die Forderungen des Vertragspartners
aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer
schon jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung an. Ungeachtet der Abtretung
und unseres Einziehungsrechts ist der Käufer zur Einziehung solange
berechtigt, wie er seinen Verpflichtungen gegenüber uns nachkommt
und nicht in Vermögensverfall gerät. Auf unser Verlangen hat
der Käufer die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die
abgetretenen Forderungen zu machen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.
Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20 %, ist der Verkäufer auf Verlangen des
Käufers insoweit zur Freigabe verpflichtet. Wird Vorbehaltsware gepfändet
oder beschlagnahmt, so ist der Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
Eigentumsvorbehaltungsregelungen unserer Lieferanten und Käufer wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
VI. Beanstandungen, Gewährleistung
Der Käufer hat die Vertragsvereinbarung der gelieferten Ware unverzüglich
zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb von 8 Tagen nach Entgegennahme
der Ware schriftlich und unter genauer Angabe der Mängel zulässig.
Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung
nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungspflicht
geltend gemacht werden. Micro ist nicht verpflicht die Ware zurückzunehmen,
wenn die Ware Gebrauchsspuren aufweist.
Vor Rücksendung der Ware ist das Einverständnis des Verkäufers
einzuholen. Ohne Einwilligung des Verkäufers werden zurückgesandte
Waren nicht angenommen. Die Zustimmung des Verkäufers zur Rücksendung
der Ware bedeutet noch keine Anerkennung der Beanstandung.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Verkäufer nach seiner Wahl
zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt, und zwar
bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft
fehlt oder dem Verkäufer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen
Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für
den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
Im Fall der Mängelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck
der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-,
Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht
dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als den
Erfüllungsort verbracht wurde.
Mängel an der Ware berechtigen nicht zur Zurückhaltung des Rechnungsbetrages.
Im Fall verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung
kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung ( Minderung ) oder
Rückgängigmachung des Vertrages ( Wandelung ) verlangen.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung
der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den
Käufer ohne Interesse ist. Für Abweichungen in der Beschaffenheit
des eingesetzten Materials haftet der Verkäufer nur bis zur Höhe
der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem
solchen Fall ist der Verkäufer von seiner Haftung befreit, wenn er
seine Ansprüche gegen die Zulieferanten an den Käufer abtritt.
Der Verkäufer haftet, soweit Ansprüche gegen den Zulieferanten
durch Verschulden des Auftragnehmers nicht bestehen oder nicht durchsetzbar
sind.
VII. Rücktritt
Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sie trotz einer
von uns eingeräumten angemessenen Frist die vereinbarte Vergütung
nicht bezahlen oder sie Exportbestimmungen verletzt haben. Soweit nach
der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei
unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen
Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer
wesentlichen Vertragspflicht durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung,
soweit diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach Zugang einer
entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung
eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei
oder Beantragung der Eröffnung.
VIII. Haftung
Der Verkäufer haftet grundsätzlich nur, auch im kaufmännischen
Verkehr, soweit er Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges
Handeln verursacht hat.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche
des Käufers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen.
Micro Mobility Systems D GmbH haftet deshalb nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet
Micro Mobility Systems D GmbH nicht für entgangenen Gewinn oder für
sonstige Vermögensschäden des Käufers. Soweit die Haftung
vom Micro Mobility Systems D GmbH ausgeschlossen oder beschränkt
ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern,
Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn der Käufer
Ansprüche aus §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche
wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder Schadensersatzansprüche
wegen Nichterfüllung gemäß §§ 462, 480 Abs.2
BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen
oder zu vertretender Unmöglichkeit.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind für alle sich aus dem Vertragsverhältnis
ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Urkundenprozesse,
der Sitz der Firma Micro Mobility Systems D GmbH. Micro Mobility Systems
D GmbH kann in jedem Fall auch am Sitz des Käufers klagen. Auf das
Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. UN-Kaufrecht
ist ausgeschlossen.
Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
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